Donnerstag, 23. Februar 2017

Heilpraktiker und Ausübung der Psychotherapie

Die erfolgreich absolvierte Heilpraktikerüberprüfung vor dem Gesundheitsamt beinhaltet die Erlaubnis, auch psychische Erkrankungen mit Mitteln der Psychologie zu behandeln. Entsprechend stellen Fragen zu psychischen Erkrankungen (auch zu solchen, die in der Regel einer medikamentösen Therapie bedürfen) einen Teil der amtsärztlichen Überprüfung vor dem Gesundheitsamt dar, genauso, wie dies für Krankheiten des Bewegungsapparates oder für Erkrankungen des Herz- / Kreislaufsystems gilt.

Hinsichtlich der Therapie psychischer Erkrankungen ist wie bei allen anderen Krankheiten das Sorgfaltspflichtgebot zu beachten. Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker dürfen nur solche Verfahren therapeutisch anwenden, die sie auch im Rahmen der aktuell geltenden medizinisch / natur- bzw. erfahrungsheilkundlichen Regeln beherrschen.

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