Donnerstag, 26. Januar 2017

Was ist ein Hobby-Fernlehrgang?

Grundsätzlich müssen in Deutschland alle Fernlehrgänge von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) überprüft und zugelassen werden. Die staatliche Überprüfung bezieht sich sowohl darauf, ob das angebotene Lehrgangsziel mit dem Lehrgang erreicht werden kann, als auch darauf, ob die Vertragsgestaltung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Eine Ausnahme von dieser Regelung betrifft Fernlehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen – so genannte Hobby-Lehrgänge.

Solche Lehrgänge werden keiner inhaltlichen Überprüfung unterzogen, sie müssen aber der ZfU angezeigt werden. Gleichzeitig sind die Anbieter verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass es sich jeweils um einen Hobby-Lehrgang handelt.

Wie können Sie nun unterscheiden, ob Ihnen ein staatlich zugelassener Lehrgang oder ein Hobby-Lehrgang angeboten wird?

Am einfachsten geht dies über die von der ZfU vergebenen Lehrgangsnummer, welche jeweils in den Informationsmaterialien von den Anbietern angegeben werden muss.

Die Zulassungsnummer der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU)

Bei staatlich zugelassenen Fernlehrgängen besteht diese jeweils aus sechs oder sieben Ziffern (z.B. 7101702), bei Hobby-Lehrgängen aus der römischen Zahl II sowie einer dreistelligen Nummer (z.B. II/363).

Die Fernlehrgänge von Impulse e.V. sind alle staatlich geprüft und zugelassen. Die jeweiligen Zulassungsnummern finden Sie bei den Lehrgangsbeschreibungen auf unserer Homepage und in unserem Informationsmaterial.

Zudem wird die jeweilige Zulassungsnummer nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss Ihres Impulse-Lehrgangs auch auf Ihren Abschlussdokumenten ausgewiesen.

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