Montag, 14. Dezember 2015

Osteopathie-Ausübung nur durch Heilpraktiker/innen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 8. September 2015 (Az. I-20 U 236/13)
bestätigt, dass Osteopathie von Physiotherapeut/inn/en nur dann ausgeübt werden darf, wenn
diese über eine uneingeschränkte Heilpraktikerzulassung verfügen. Das Gericht ging davon aus,
dass die Osteopathie Heilbehandlung sei, die über den Ausbildungsbereich der Physiotherapeut/
inn/en hinaus geht und dass deshalb weitergehende Qualifikationen vorhanden sein müssen,
wie sie durch die Erteilung der Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde nachgewiesen werden.

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