Mittwoch, 30. April 2014

Prämienberechtigte aufgepasst: Geänderte Förderbedingungen ab dem 01.07.2014

Um den Herausforderungen des anspruchsvollen Berufslebens gerecht zu werden, müssen Berufstätige ihr Fachwissen und ihre Kompetenzen immer wieder auffrischen und erweitern. Das weiß auch der Bund und unterstützt mit einem Prämiengutschein erwerbstätige und weiterbildungsinteressierte Frauen und Männer bei der Finanzierung eines Lehrgangs.

Jetzt erfolgt in der Dritten Förderphase eine Änderung: Voraussichtlich werden durch die Bildungsprämie des Bundes in der Dritten Förderphase ab 1.Juli 2014 "nur" noch Weiterbildungen gefördert, deren Gebühr sich auf höchstens 1000,-- € beläuft. Prämienberechtigte, die die Einschreibung in einen teureren Lehrgang planen, sollten jetzt deshalb noch versuchen, einen Prämienscheck der 2. Förderphase zu erhalten. An den Einkommensgrenzen und der Förderhöhe (50 % der Kosten, höchstens 500,-- €) soll sich voraussichtlich jedoch nichts ändern.

Nähere Infos zur Bildungsprämie und Beratungssstellen finden Sie unter www.bildungspraemie.info. Gerne können Sie hier auch Kontakt zu unserer Studienberatung aufnehmen.


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