Dienstag, 18. März 2014

Ermäßigungsmöglichkeiten bei Aus- und Weiterbildungen von Impulse e.V.

Impulse e.V. akzeptiert viele durch die Bundesländer und den Bund unterstützte Förderinstrumente, wie Bildungsprämie, Bildungsscheck oder Qualifizierungsscheck. Aber Impulse e.V. bietet auch noch weitere Möglichkeiten, bei Aus- und Weiterbildungen Ermäßigungen zu erhalten:

Ermäßigungen und Fördermaßnahmen
Entsprechend der Vereins-Philosophie möchte Impulse e.V.allen Gesellschaftsgruppen eine Teilnahme an Aus- oder Weiterbildungen ermöglichen. Deshalb gibt es bei der Gesundheitsschule für bestimmte Personengruppen und in bestimmten Fällen Sonderkonditionen für Fernlehrgänge:

Student/inn/en, Rentner/inne/n bzw. Pensionär/inn/en
Die monatlichen Lehrgangsgebühren bei Standardanmeldungen reduziert Impulse e.V. um 10,- € pro Rate bei Student/inn/en, Rentner/inne/n bzw. Pensionär/inn/en sowie bei Personen, die arbeitsuchend sind (entsprechende Nachweise müssen mit der Studienanmeldung vorgelegt werden). Das bedeutet beispielsweise, dass sich beim 9-monatigen Fernlehrgang "Ernährungsberater/in" die monatliche Rate von 85,00 € auf 75,00 € verringert und somit nur Gesamtkosten von 665,00 € anstatt 765,00 € entstehen.

Paare und Impulse-Lehrgangsteilnehmer/innen
Die gleiche Ermäßigung gilt für Paaranmeldungen (d.h. zwei oder mehr Interessent/inn/en melden sich gemeinsam zu einem Lehrgang an) sowie für Impulse-Studierende und Absolvent/inn/en bei Belegung eines weiteren Impulse-Lehrgangs. Erfolgt eine gleichzeitige Anmeldung für zwei Impulse-Lehrgänge, so gilt diese Ermäßigung für jeden der beiden Lehrgänge. Jedoch kann stets nur ein Reduzierungsgrund berücksichtigt werden. Auch sind weitere Reduzierungen auf Sonderaktionen von Impulse e.V. ausgeschlossen.


Volle steuerliche Absetzbarkeit aller Lehrgangskosten
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind zudem die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung als Werbekosten von der Steuer absetzbar.

Aufwendungen für eine Fort- oder Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf als auch Aufwendungen für eine Umschulung nach Abschluss einer Erstausbildung können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein. Daraus ergeben sich im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen, die eine Weiterbildung wirtschaftlich noch attraktiver machen.

Fort- und Weiterbildungskosten im Sinne des Einkommenssteuerrechts sind alle Aufwendungen, die der Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen.

Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen: 
  • Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Seminargebühren
  • Fachliteratur
  • Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften
  • Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software)
  • Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
  • Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)
In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich zur Beantwortung dieser Fragen an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater wenden.

Eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Studiengebühren oder über eventuell anfallende Seminarkosten stellt Impulse e.V. automatisch und auf Wunsch zu jederzeit aus.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne persönlich an uns. Unsere aktuelle Informationsbroschüre mit Informationen zum Studienablauf und detaillierten Lehrgangsbeschreibungen erhalten Sie hier.

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